AK Konstituierung der LaStuVe

Die Aufgabe des Arbeitskreises Konstituierung der Landesstudierendenvertretung ist es, zusammen mit Studierendenvertreter*innen der staatlichen Hochschulen einen Entwurf einer Geschäftsordnung gemäß § 65a Absatz 8 Landeshochschulgesetz (LHG) zu erarbeiten und das Abstimmungsverfahren zu koordinieren, um eine Beschlussfassung herbeizuführen. Die aktuell gültige Satzung der Landesstudierendenvertretung stammt aus der Zeit vor der Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften und ist nach wie vor uneingeschränkt gültig, erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Erfordernisse, da sie nicht mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Studierendenschaften beschlossen wurde, sondern von deren Rechtsvorgänger*innen mit unbekanntem Abstimmungsergebnis.

Die Sprecher*innen des AK sind:

Jolanda Lehmann
jolanda.lehmann@stuvus.uni-stuttgart.de

Tobias Nerz
tobias.nerz@stuvus.uni-stuttgart.de

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