Beitragsordnung des Förderverein der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg e.V.
30. August 2015
§ 1 Beitragszweck
Der Beitrag dient ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks.
§ 2 Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
§ 3 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt 450 Euro. Für Mitglieder mit weniger als 1.000 Mitgliedsstudierenden und für Mitglieder ohne Studierendenbeiträge im Sinne des LHG §65a Absatz 5 beträgt der Beitrag 0 Euro. Stichtag hierfür ist der 1.10. des Vorjahres. Die Einführung oder Abschaffung des Studierendenbeitrags eines Mitglieds ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Ausnahmen
Einzelne Studierendenschaften können darüber hinaus von der Beitragszahlung befreit werden. Hierüber beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
§ 5 Fälligkeit
Über die Beitragshöhe ergeht ein Bescheid. Der Beitrag ist jährlich jeweils zum 31.01. jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten.
§ 6 Nachweis der Zahlung
Der Nachweis der Termingerechten Zahlung obliegt dem beitragspflichtigen Mitglied.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Finanzvereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2015 in Kraft. Die Beiträge der Mitglieder sind im Jahr 2015 abweichend zum 1. September 2015 fällig.