Landeslehrpreis und Sonderpreis für herausragendes studentisches Engagement 2021 – studentische Jury-Mitglieder

Das Wissenschaftsministerium wird 2021 erneut besondere Leistungen in der Lehre auszeichnen sowie erstmals Sonderpreise für studentisches Engagement vergeben. Wie bereits vor zwei Jahren werden die studentischen Jury-Mitglieder gemäß den Vergabemodalitäten von der Landesstudierendenvertretung benannt. Je Hochschulart (Duale Hochschule, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen) sind drei Studierende zu benennen. Interessierte können sich bis einschließlich 24.04.2021 online hier bewerben.

Die eingegangenen Bewerbungen werden vom Präsidium auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft und sodann sortiert nach Hochschulart jeweils in der Reihenfolge ihres Eingangs in einen Vorschlag überführt, der in der Sitzung der Landes-ASten-Konferenz (LAK) am 02.05.2021 zur Beschlussfassung gebracht wird. In den Vorschlägen werden nicht-männliche Bewerber*innen bevorzugt berücksichtigt, bis die Anforderungen gemäß § 13 Absatz 2 und 3 Chancengleichheitsgesetz erfüllt sind. Enthält ein Vorschlag mehr als drei Personen, sind die weiteren Personen Ersatzmitglieder, die bei Bedarf und im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium nachrücken. Bei der Nominierung der studentischen Jury-Mitglieder handelt es sich um eine Entsendung (analog zu Entsendungen in den studentischen Akkreditierungspool) und nicht um Personenwahlen, sodass die LAK hierüber per offener Abstimmung und nicht per geheimer Wahl entscheidet. Änderungen innerhalb der Vorschläge bleiben der LAK unbenommen.

Die hier abgefragten Daten sind für den Nominierungsprozess notwendig und vom Wissenschaftsministerium vorgegeben. Sollten Unklarheiten bestehen, z.B. bei der Auswahl der Hochschulart, so kann im Vorfeld das Präsidium kontaktiert werden. Dies gilt auch für sonstige Fragen zum Prozess oder zum Landeslehrpreis allgemein. Bitte stellt euch im Freitextfeld kurz aber aussagekräftig vor und schildert, was euch als Mitglied der Jury qualifiziert. Alternativ können entsprechende Dokumente hochgeladen werden.

Das Präsidium wird euch nach erfolgter Bewerbung kontaktieren und zur Sitzung der LAK einladen, sodass ihr euch dort kurz vorstellen und ggf. Fragen der Teilnehmer*innen beantworten könnt. Mit der Bewerbung erwächst noch kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Jury. Bitte stellt im Rahmen der Bewerbung sicher, dass ihr am Termin der Jurysitzung verfügbar seid. Diese stehen bereits fest und werden im Formular nach Auswahl der Hochschulart eingeblendet. Bitte bewerbt euch zeitnah, da der Eingang des ausgefüllten Formulars ausschlaggebend bei der Berücksichtigung ist.

Bewerbung

Erforderlich zur Sicherstellung der quotierten Besetzung der Gremien gemäß § 13 Absatz 2 und 3 Chancengleichheitsgesetz
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