Studi-O-Mat

Infos und Thesen

Der Studi-O-Mat ist ein Wahlpositions­vergleichswerkzeug der Landesstudierendenvertretung. Er ermöglicht es dir, deine Meinung zu ausgewählten bildungs- und hochschulpolitischen Thesen mit denen der Parteien zu vergleichen, die zu den Landtagswahlen 2021 in Baden-Württemberg antreten.

Studi-O-Mat der LaStuVe BW

Wahl-O-Mat® der Bundeszentrale für politische Bildung

WahlSwiper, ein weiteres modernes Wahlpositionsvergleichstool

Hinweise zum Studi-O-Mat

  • Für ihre Stellungnahmen zu den Thesen und deren Formulierungen sind die Parteien selbst verantwortlich.
  • Hohe Übereinstimmungen deiner Antworten mit mehreren Parteien bedeuten nicht zwangsläufig eine inhaltliche Nähe dieser Parteien zueinander.
  • Das persönliche Ergebnis des Studi-O-Mat stellt keine Wahlempfehlung dar und ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit den Parteien und deren Programme, welche auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zu finden sind bzw. dort verlinkt sind.
  • Die Parteien wurden nach Maßgabe der Liste auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg kontaktiert. Der Thesenkatalog wurde diesen im Zeitraum vom 14.01. bis zum 26.01.2021 zugesandt mit der Bitte um Beantwortung bis zum 08.02.2021.
  • Es wurden 20 Parteien angefragt. Die Partei Eine für Alle wurde nicht berücksichtigt, da sie lediglich in einem Wahlkreis (Leonberg) antritt, welcher zudem kein Hochschulstandort ist.
  • Es haben 18 von 20 Parteien Antworten eingereicht. Es liegen keine Positionierungen vor von DKP und Freie Wähler.
  • Es wurden Antworten der Parteien bis zum 12.02.2021 entgegengenommen und in den Studi-O-Mat implementiert, die nachgereichten Antworten der Piratenpartei wurden am 15.02.2021 ergänzt.
  • In einigen Erläuterungen zu den Positionierungen der Parteien wird auf die Erklärungstexte zu den Thesen verwiesen. Diese sind im Studi-O-Mat selbst bei der jeweiligen These zu finden, indem man auf den Button “Erläuterungen” klickt. Die Thesen und die Erklärungstexte sind hier nachfolgend auch in der Übersicht zu sehen.

Thesen

  1. Die Hochschulen sollen bis spätestens 2030 klimaneutral werden.

Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder eine Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird. Der Begriff wird auch synonym zum Begriff Treibhausgasneutralität verwendet. Bei einer treibhausgasneutralen Aktivität werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert, es kommt also insgesamt zu keinem Konzentrationsanstieg. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt: Die Hochschulen unterstützen die Klimaschutzziele und leisten Beiträge, um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 zu erreichen.” Nach dieser These sollen aber Anstrengungen unternommen werden, um dieses Ziel deutlich früher zu erreichen.

  1. Damit Mensen nachhaltige Gerichte zu günstigeren Preisen anbieten können, soll das Land biologische, regionale, saisonale und vegane Hochschulgastronomie stärker subventionieren.

Die Studierendenwerke erhalten Geld vom Land, sodass sie Speisen günstiger an Studierende verkaufen können. Die Preise, die Studierende bezahlen, sind nicht kostendeckend. Dies nennt man allgemein Subventionen. Das sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer*innen gefördert werden soll.

  1. In Forschung und Lehre soll ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität gelegt werden.

Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische, soziale und ökonomische) sollen nach dieser These in Forschung und Lehre mehr Bedeutung erfahren. Verstärktes interdisziplinäres Denken und Handeln kann in diesem Zusammenhang auch als nachhaltiger Ansatz verstanden werden, da ggf. durch die Nutzung von Synergien ressourceneffizienter gearbeitet werden kann. Das kann in der Praxis bedeuten, dass z.B. Geräte im Bestand einer Fakultät von allen anderen Fachbereichen für deren Zwecke (einfacher) mitgenutzt werden können.

  1. Auch bei Entfernungen unter 1.000 km sollen dienstliche Flugreisen erlaubt sein.

Das neue Landesreisekostengesetz sieht eine Kompensationszahlung für dienstliche Flugreisen vor. Mit diesem Geld soll das Ziel der Klimaneutralität gefördert werden. Kurzstreckenflüge bleiben dadurch aber zunächst grundsätzlich zulässig.

  1. An jeder Hochschule soll es verpflichtend mindestens eine*n hauptamtlichen Nachhaltigkeitsbeauftragten geben, die*der jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II) besagt aktuell lediglich, dass Hochschulen im nächsten Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) ein Klimaschutzkapitel erstellen, in dem realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion dargelegt werden und diese Ziele und Maßnahmen der hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden. Der SEP ist allerdings auf fünf Jahre ausgelegt. Die HoFV II sieht keine explizite Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen vor.

  1. Internationale Studierende aus dem Nicht-EU-/EWR-Ausland sollen weiterhin Studiengebühren bezahlen.

Die Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester.

  1. Studierende, die bereits ein abgeschlossenes Studium haben, sollen bei einem Zweitstudium weiterhin Studiengebühren bezahlen.

Die Hochschulen erheben ab dem Wintersemester 2017/2018 von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (i.d.R. Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aufnehmen, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester.

  1. Alle Studierenden sollen ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum in Hochschulnähe haben.

Das Recht auf Wohnen an sich ist ein internationales Menschenrecht. Aufgabe der Studierendenwerke zur sozialen Betreuung von Studierenden ist unter anderem das Angebot von studentischem Wohnraum. Das BAföG gewährt eine Wohnpauschale. Darüber hinaus besteht aber kein Anspruch für Studierende auf eine günstige Unterkunft in der Nähe des Studienorts. Dieser könnte durch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden und durch eine Förderung durch das Land umgesetzt werden.

  1. Studierendenwerke sollen Studierenden mit Kind sowie Studierenden mit Behinderung eine Wohnplatzgarantie gewähren müssen.

Das Wohnungsangebot der Studierendenwerke ist begrenzt. Nur ein Teil der Studierenden erhält eine Wohnung aus diesem Kontingent. Alle anderen müssen auf dem privaten Wohnungsmarkt fündig werden. Gemäß dieser These sollen Studierende mit Kindern und solche mit Behinderungen Anspruch haben auf geeigneten Wohnraum im Bestand des Studierendenwerks.

  1. Das Land soll die Kosten übernehmen, um den Betrieb von Wohnheimen schnellstmöglich klimaneutral zu machen.

Der Begriff Klimaneutralität ist unter These 1 erklärt. Diese These unterstellt, dass studentisches Wohnen klimaneutral sein sollte und sich dies durch Sanierungsmaßnahmen schnell umsetzen ließe.

  1. Studierendenwerke sollen vom Land höhere Zuschüsse für die Modernisierung und Instandhaltung von studentischem Wohnraum erhalten.

Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg erhalten bis zu 8.000 EUR vom Land je gebauten Bettplatz. Die Sanierung muss über Mieteinnahmen finanziert werden. Nach dieser These sollen Studierendenwerke mehr Landesmittel erhalten, um Wohnraum auch zu modernisieren zu können bzw. einen Anreiz dazu zu haben.

  1. Das BAföG soll als Vollzuschuss gewährt, nicht an die Regelstudienzeit gekoppelt und deutlich erhöht werden.

BAföG-Forderung besteht aktuell zu einem Teil aus einem zinsfreien Darlehen, welcher zurückgezahlt werden muss, und zu einem Teil aus einem Zuschuss, der nicht rückzahlpflichtig ist. Mit Vollzuschuss ist gemeint, dass die gesamte BAföG-Förderung nicht zurückgezahlt werden muss. Die sogenannte Regelstudienzeit bestimmt in der Regel auch die Förderungshöchstdauer. Diese These zielt darauf ab, dass die Förderung unabhängig von der eigenen Studiendauer ausgezahlt werden sollte und die BAföG-Sätze erhöht werden sollten.

  1. Das BAföG soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sowie dem eigenen Alter gewährt werden.

Der Anspruch auf eine BAföG-Förderung hängt vom Alter des*der Antragstellenden ab und die Höhe hängt mitunter von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern ab. Dies macht einen BAföG-Antrag sehr umfangreich und kompliziert. Die These zielt darauf ab, das BAföG einfacher zu gestalten und mehr Menschen zu öffnen.

  1. Studierende sollen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen dürfen.

Hier ist in erster Linie der Nahverkehr im Verkehrsverbund oder in den Verkehrsverbünden gemeint, in dem oder denen sich der Studienort oder die Studienorte befinden. Diese These zielt also ab auf ein vom Land finanziertes Verbundsemesterticket für alle Studierende.

  1. Die Landesregierung soll ein landesweites Semesterticket finanziell unterstützen.

Hier geht es um ein Semesterticket für den Nahverkehr in allen Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg. Nach aktuellen Berechnungen wäre ein solches Ticket allerdings sehr teuer. Diese These zielt darauf ab, dass das Land mit Subventionen dafür sorgt, dass der Erwerb eines landesweiten Semestertickets für Studierende und somit der öffentliche Nahverkehr attraktiver wird und so ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet wird.

  1. Die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen soll weiter ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden.

Mit Gleichstellungsarbeit ist im Wesentlichen die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und deren Teams an den Hochschulen gemeint. Die Hochschulen sind per Gesetz verpflichtet, der Gleichstellung die zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Personal- und Sachausstattung bereitzustellen. Diese These zielt darauf ab, dass diese Verpflichtung präzisiert wird und die Gleichstellung verlässlich mehr Ressourcen (Personal und Geld) erhält, um die Chancengleichheit aller Geschlechter voranzutreiben.

  1. Frauen, Inter*-, Trans*- und nichtbinäre Personen sollen in Wissenschaft und Forschung gezielt gefördert werden.

Inter*-Personen sind Menschen, die im Hinblick auf ihr Geschlecht nicht eindeutig einer der medizinischen „Normkategorien“ eines entweder „männlichen“ oder „weiblichen“ Körpers zugeordnet werden können. Der Begriff Inter* ist ein Überbegriff, der alle vielfältigen intergeschlechtlichen Realitäten und Körperlichkeiten mit einschließen soll. Trans* ist ein Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht beziehungsweise nicht nur mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Dazu zählen beispielsweise auch Menschen, die geschlechtsangleichende Behandlungen anstreben. Trans* sind beispielsweise “Mann-zu-Frau” Transsexuelle oder “Frau-zu-Mann” Transsexuelle, aber auch Menschen, die sich geschlechtlich nicht verorten (lassen) möchten. Das Sternchen in der Bezeichnung soll Raum für verschiedene Identitäten lassen, wie beispielsweise transsexuell, Transmann, Transfrau, transident, Transgender,… Nichtbinär ist ein Überbegriff für alle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind. Sie können sich z.B. zwischen diesen beiden Geschlechtern verorten, oder ganz außerhalb davon, oder auch gar kein Geschlecht haben. Eine gezielte Förderung kann bedeuten, dass diese Menschen explizit durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bedacht werden und Chancengleichheit erfahren. Aufklärungsarbeit gegen sexualisierte Diskriminierung kann ebenfalls ein Aspekt sein. Auch kann hierunter die Berücksichtigung der betreffenden Menschen bei der Besetzung von Gremien  verstanden werden.

  1. Hochschulen sollten ihre gesamte Infrastruktur genderneutral gestalten.

Damit kann u.a. gemeint sein, dass auf Formularen keine rein binäre Geschlechtsangabe (weiblich/männlich) erforderlich ist bzw. das Geschlecht völlig unerheblich ist. Darüber hinaus kann hierunter auch die Einrichtung von genderneutralen Toiletten verstanden werden.

  1. An der Hochschule sollen Änderungen von Geschlecht und Namen vereinfacht werden.

Aktuell stellt es mitunter einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar, eine Änderung des Personenstands in den Datensätzen an den Hochschulen zu ändern. Dies kann zum einen daran liegen, dass die verwendete Software lediglich das männliche und weibliche Geschlecht kennt und zum anderen auch daran, dass Mitarbeiter*innen nicht geschult sind im Umgang mit entsprechenden Änderungsanträgen.

  1. Gremien und Ämter sollen grundsätzlich geschlechterquotiert besetzt werden.

Diese These zielt darauf ab, dass in Gremien eine bestimmte Anzahl an Frauen bzw. weiblich gelesenen Personen vertreten sein soll und Ämter, die eine einzelne Person innehat, ggf. abwechselnd mit weiblich und männlich gelesenen Menschen besetzt werden soll.

  1. Für Hochschulpersonal soll es verpflichtende Weiterbildungen zu den Themen Geschlechterdiversität und sexueller Belästigung geben.

Dieser These liegt die Annahme zugrunde, dass für die Themen Vielfalt der Geschlechter und das Problem der sexualisierten Gewalt noch nicht ausreichend und in allen Bereichen sensibilisiert wurde. Dies kann sich darin zeigen, dass für Angelegenheiten, die in den Erläuterungen zu den Thesen 16 – 20 genannt wurden, wenig Verständnis aufgebracht wird. Zudem kann es sein, dass sexuelle Belästigung nicht als tatsächliches Problem erkannt wird, da wenig darüber gesprochen wird.

  1. Studierende mit Migrationshintergrund sollen stärker gefördert werden.

Das soziale Merkmal Migrationshintergrund beschreibt Personen, die selbst oder deren Vorfahren aus einem anderen Staat eingewandert sind, oder soziale Gruppen oder Gemeinschaften, die aus eingewanderten Personen oder deren Nachkommen bestehen. Die Förderung im Sinne dieser These kann bestehen aus zusätzlichen, zugeschnittenen Lernangeboten, Buddy-Programmen, finanzieller Hilfe abhängig vom sozioökonomischen Status, Hilfe bei der Wohnraumsuche, Sprachkursen, Unterstützung in Fällen von Diskriminierung.

  1. Hochschulen sollen auf Barrierefreiheit geprüft werden und vom Land Gelder für den Umbau und die Ausstattung erhalten.

Gesetzliche Definition von Barrierefreiheit: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

  1. Hochschulen sollen ihre Publikationen öffentlich und frei zur Verfügung stellen.

In diesem Zusammenhang steht der Begriff Open Access (englisch für offener Zugang), der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet. Ein wissenschaftliches Dokument unter Open-Access-Bedingungen zu publizieren, gibt jedem*jeder die Erlaubnis, dieses Dokument zu lesen, herunterzuladen, zu speichern, es zu verlinken, zu drucken und damit entgeltfrei zu nutzen. Die These zielt auch darauf ab, dass Wissenschaftler*innen, die an Hochschulen unter Einsatz öffentlicher Gelder forschen, sämtliche Erkenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen.

  1. Das Land soll dafür sorgen, dass Bibliotheken täglich rund um die Uhr geöffnet haben.

Die Öffnungszeiten der Hochschulbibliotheken hängen vom Personaleinsatz ab. Wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, können Bibliotheken auch beispielsweise nachts oder am Wochenende zugänglich sein. Oft werden verlängerte Öffnungszeiten auch erst durch von Studierenden dafür vorgeschlagene Qualitätssicherungsmittel ermöglicht. Diese These zielt darauf ab, dass das Land mit zusätzlichen Mitteln ausgedehntere Öffnungszeiten der Bibliotheken fördert (dort, wo es sinnvoll ist).

  1. Studierende in der freien Kulturszene sollen durch spezielle Förderprogramme unterstützt werden.

Unter freier Kulturszene ist die Summe von Menschen zu verstehen, die durch Eigeninitiativen und Eigeninteresse unabhängig Kunst und Kultur schaffen, in Abgrenzung etwa zu etablierten Kulturinstitutionen wie Opern- und Konzerthäuser, Staatstheater und Museen. Förderprogramm im Sinne dieser These können etwa staatlich finanzierte Darbietungs- und Auftrittsmöglichkeiten für Studierenden sein.

  1. Es sollen mehr Räume für Kunst und Kultur geschaffen werden und für Studierende kostenfrei bereitgestellt werden (Proberäume, Ateliers, Werkstätten etc.).

Dies bezieht sich nicht zwangsläufig auf Räumlichkeiten an den Hochschulen selbst, sondern im öffentlichen Raum insgesamt. Auch ist hier nicht eine exklusive Nutzung durch Studierende gemeint.

  1. Mensa-Essen soll für Studierende kostenlos sein.

Die Zuschüsse des Landes (Subventionen) sollen gemäß dieser These ermöglichen, dass Studierende in den Mensen kostenfrei essen können.

  1. Die ausreichende Finanzierung der Studierendenwerke soll langfristig sichergestellt werden und deren gesamtes Angebot ausgebaut werden.

Die Studierendenwerke erhalten Geld vom Land. Dennoch müssen sie durch wirtschaftliche Betätigung und den Einzug von Gebühren ihre Kosten decken. Diese These zielt darauf ab, dass die staatlichen Zuschüsse so hoch sein müssen, dass die Studierendenwerke keinen Sparzwängen unterliegen und so etwa bei Beratungs- und Hilfsangeboten Abstriche machen müssen. Der Rechnungshof schlägt eine Kürzung dieser Zuschüsse und eine Erhöhung der Beiträge von Studierenden vor.

  1. Die psychologische Betreuung für Studierende soll weiter ausgebaut werden.

Die Studierendenwerke betreiben in der Regel Psychologische Beratungsstellen und bieten Beratungsleistungen für Studierenden in psycho-sozialen Problemlagen an. Sie stoßen aber gerade in der Corona-Krise an ihre Kapazitätsgrenzen.

  1. Das Land soll ein einheitliches IT-Angebot für die Hochschulen anbieten (Studienportal, Kommunikationsplattform, Lernplattform, Campus-Apps…).

Mit Lernplattformen können moodle, Ilias, OpenOLAT, Canvas etc. gemeint sein. Mit Studienportal und Campus-Apps können derzeit eingesetzte Campus Management Systeme wie HIS, Portal2, C@MPUS oder Dritt-Apps wie uninow oder auch AppsAnywhere gemeint sein. Die Hochschulen nutzen in Eigenregie eine Vielzahl von Tools. Diese These zielt ab auf die Nutzung von Synergien und eine höhe Effizienz und zieht auch die Aspekte Informationssicherheit und Datenschutz in Betracht.

  1. Das Land soll das Angebot an Softwarelizenzen für Studierende ausbauen.

Viele Softwareanwendungen, die für Studium, Lehre und Forschung benötigt werden oder hilfreich sind, stehen nicht als freie und quelloffene Software zur Verfügung. Diese sollten aber gemäß dieser These den Studierenden mithilfe von Landesmitteln günstig oder kostenfrei zur Verfügung stehen – über das bisherige Angebot der Hochschulen hinaus.

  1. Englischsprachige Studiengänge sollen explizit gefördert und ausgebaut werden.

In Anbetracht einer globalisierten Wissenschaftswelt und der angestrebten Internationalisierung der Hochschullandschaft sollte es nach dieser These mehr englischsprachige Studiengänge in Baden-Württemberg geben und dies ggf. gesetzlich forciert werden.

  1. Die Hochschulzugangsberechtigung soll die einzige ausschlaggebende Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium sein.

Mit Hochschulzugangsberechtigung im Kontext dieser These sind im Wesentlichen die heutige allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, eine schulische Qualifikation sowie eine berufliche Qualifikation gemeint. Eignungsprüfungen, Deltaprüfungen und sogenannte anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungsprüfungen sollte es nach dieser These möglichst nicht mehr bedürfen, um ein Studium in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies spräche auch gegen den Fortbestand der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife in der heutigen Form. Die Chance eines Studiums sollte somit grundsätzlich mehr Menschen offenstehen.

  1. Verfasste Studierendenschaften sollen sich auch zu allgemein- bzw. gesellschaftspolitischen Themen äußern dürfen.

Die Formulierung “Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr.” wurde 2017 aus dem Gesetz gestrichen. Dies sorgt bei den Studierendenvertretungen mitunter für Verunsicherung hinsichtlich des Rechts, sich auch zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern. Es gibt Rechtsprechung, die besagt, dass mindestens ein Brückenschlag zu hochschul- bzw. studierendenbezogenen Fragestellungen zu erfolgen habe. Diese These ist als Forderung eines gesetzlich verankerten allgemeinpolitischen Mandats zu verstehen.

  1. In den Hochschulleitungen (Rektorat/Präsidium) soll es ein studentisches Mitglied geben.

In Mecklenburg-Vorpommern (an der Uni Rostock) gibt es einen studentischen Prorektor, der die studentische Perspektive und Stimme in die Entscheidungen der Hochschulleitung einfließen. Diese These sieht dies auch für die baden-württembergischen Hochschulen vor.

  1. In Hochschulgremien sollen Studierende so viele Stimmen haben wie Professor*innen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die professorale Mehrheit geschaffen. Sie sorgt dafür, dass bei Entscheidungen, die Lehre und Forschung betreffen, Hochschullehrer*innen über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügen müssen. Alle Entscheidungen an einer Hochschule, die nicht Lehre und Forschung betreffen, können gleichberechtigt von den Hochschulmitgliedern getroffen werden. Diese These fordert, dass Gremien konsequent paritätisch hinsichtlich der Gruppen der Studierenden und Professor*innen besetzt werden sollen, wo es verfassungsrechtlich möglich ist.

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