Stellungnahme zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Studierendenwerksgesetzes

Die Regierungsfraktionen haben einen Antrag gestellt zur Änderung des LHG und des StWG und einen entsprechenden Entwurf eingereicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Handlungsfähigkeit der Hochschulen, der Studierendenwerke und ihrer jeweiligen Gremien in der Krisenzeit infolge der Corona-Pandemie gesichert und die Auswirkungen für die Studierenden abgemildert werden.

Es wird klargestellt, dass die Hochschulen berechtigt sind, ihre Gremiensitzungen unter Einsatz digitaler Technik, insbesondere Videokonferenz, abzuhalten, wenn sie entsprechende Regelungen in der Grundordnung, einer Verfahrenssatzung oder den Geschäftsordnungen der Gremien getroffen haben.

Ebenso wird klargestellt, dass auch der Verwaltungsrat und die Vertretungsversammlung der Studierendenwerke berechtigt sind, unter Einsatz digitaler Technik, insbesondere Videokonferenz, Sitzungen abzuhalten, wenn sie entsprechende Regelungen in den Geschäftsordnungen getroffen haben.

Die Fristen zur Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für die im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden werden um ein Semester verlängert. So sollen die außergewöhnlichen Belastungen abgemildert werden, die in dem genannten Semester bestehen.

Studierende der DHBW, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet ihren Ausbildungsvertrag verlieren, müssen sich um ein neues Ausbildungsverhältnis bemühen. Die dafür eingeräumte Übergangsfrist kann von bislang acht Wochen auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Es zeigt sich hier, dass Anregungen der Studierenden in Gesprächen mit der Politik berücksichtigt werden und in die Gesetzgebungsverfahren einfließen. Die Landesstudierendenvertretung wurde vom zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags von Baden-Württemberg gebeten, eine schriftliche Stellungnahme bis zum 16.06. anzugeben.

Dieser Bitte werden wir nachkommen und eine Stellungnahme vorbereiten, die der LAK am 14.06. zur Verabschiedung vorgelegt wird.

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