Stellungnahme zu Errichtungsverordnungen der Hochschulen für den öffentlichen Dienst

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des 4. Hochschulrechtsänderungsgesetzes (4. HRÄG) werden ebenfalls die Errichtungsverordnungen der Hochschulen für den öffentlichen Dienst angepasst. Die betrifft folgende Hochschulen

  • Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
  • Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
  • Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
  • Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW)

Der Entwurf der Verordnung der Landesregierung zur Änderung dieser Verordnungen ging der Landesstudierendenvertretung am 15.09.2020 im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 13.10.2020.

Im Wesentlichen werden zum einen redaktionelle Änderungen wie geschlechtergerechte Bezeichnungen aufgegriffen und zum anderen Rechtsvereinheitlichungen vorgenommen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau getroffen.

Für die Hochschulen Kehl und Ludwigsburg wird die Möglichkeit der Einrichtung einzelner neuer Studiengänge in der Verordnung festgeschrieben. Die Zusammensetzung und die Amtszeiten der studentischen Mitglieder des Senats der Hochschule für Polizei werden angepasst.

Die Landesstudierendenvertretung hat keine wesentlichen Kritikpunkte, regt aber bei dieser Gelegenheit an eine zentrale, die Studienjahrgänge der HfPolBW übergreifende Ansprechperson innerhalb der studentischen Vertretung sowie eine Funktions-Mailadresse aller AStA-Mitglieder zu etablieren zum Zweck der einfacheren Erreichbarkeit (von außen), z.B. durch die LaStuVe.

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