Nachdem das Kultusministerium (KM) am 17.3. verkündet hat, dass die mündlichen Staatsexamensprüfungen „entfallen“ (gemeint war: verschoben werden), ließ es viele Wochen nichts von sich hören. Auch zahlreiche Anfragen von Studierenden sowie der Landesstudierendenvertretung konnten daran nichts ändern und blieben unbeantwortet. So weit, so schlimm.
Aber es geht noch schlimmer: Das Kultusministerium verschickte am Freitag, 24.4. eine Mitteilung an die Landeslehrerprüfungsämter (LLPA). Das LLPA Karlsruhe leitete diese Mitteilung am Freitagnachmittag um 17.35 Uhr weiter, das LLPA Tübingen um 16.45 Uhr – das LLPA Freiburg tat dies nicht mehr, da zu dieser Uhrzeit wohl niemand mehr im Dienst war. Auch die Hochschulen wurden erst zu diesem Zeitpunkt informiert und befinden sich jetzt in der Zwickmühle, schnelle, studierendengerechte Lösungen zu finden, die mit den Vorgaben des KM konform sind. Da sie sich auf demselben Informationsstand wie die Studierenden befinden, können sie ihre Aufgabe als Ansprechpartner*innen für Fragen nicht erfüllen, obwohl sie seit Freitag dafür zuständig sind.
Im Schreiben des KM wurde u.a. festgelegt, dass sich Studierende aktiv bis 30.4. zurückmelden müssen, wenn sie die mündliche Prüfung des Frühjahrstermins absolvieren wollen. Viele Studierende werden überhaupt erst am 27.4. oder sogar noch später davon erfahren, dass sie sich zurückmelden müssen. Ihnen bleibt dann eine Frist von drei Tagen, um eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Da viele Unwägbarkeiten bezüglich der zur Verfügung stehenden Infrastruktur wie Bibliotheksöffnungen oder Möglichkeiten, sich mit Lerngruppen zu treffen, bis dahin nicht ausgeräumt sein werden, ist eine wohldurchdachte Entscheidung unmöglich.
Außerdem wurde im Schreiben des KM festgelegt, dass sich der Prüfungszeitraum vom 11.5. bis zum 31.7. erstreckt. Die genauen Termine sollen hochschulintern vergeben werden. Studierende müssen also der Prüfung zustimmen, ehe sie den Prüfungstermin kennen. Das ist zwar sonst üblich, in einer Ausnahmesituation wie der jetzigen allerdings völlig unangebracht: Während der Prüfungszeitraum sonst immer weit im Vorhinein bekannt gegeben wird und Studierende sich dementsprechend darauf vorbereiten können, kann es nun sein, dass der Prüfungstermin mit anderen Verpflichtungen (Pflege von Angehörigen, Betreuung von Kindern, anderen Veranstaltungen, die während des Semesters belegt werden müssen, Erwerbstätigkeit…) kollidiert. Auch gibt es keine Angaben darüber, wann den Studierenden der neue Prüfungstermin bekannt gegeben werden muss. Die Studierenden müssen hier jedoch in jedem Fall die Möglichkeit haben, einen Termin abzulehnen, falls er für sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht machbar ist. Dass die Durchführungsbestimmungen des KM mangelhaft sind, zeigt sich auch daran, dass es darauf verzichtet, Prüfungsvorsitzende zu stellen. Diese Prüfungsvorsitzenden sind üblicherweise Lehrkräfte, die auch die Funktion übernehmen, als neutrale Personen für die Fairness während der Prüfung zu sorgen für den Fall, dass die Hochschullehrer*innen kein gutes Verhältnis zum Prüfling haben.
Für Studierende mit Kind gibt es, wie sonst an den Hochschulen auch, keine Lösungen. Wie andere Eltern auch sind sie von den Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen betroffen. Dennoch werden sie und ihre besondere Situation mit keinem Wort im Schreiben erwähnt. Notbetreuung steht den Studierenden nicht offen, da sie weder ein festes Arbeitsverhältnis haben, noch in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eine angemessene Vorbereitung ist so unmöglich.
Es lässt sich kaum mit Worten beschreiben, welche Unsicherheit, Angst bis hin zu Panik diese Mitteilung des KM unter Studierenden verursacht hat. Der Versendezeitpunkt am Freitag, die viel zu geringe Frist bis zur Bestätigung (am 30.4.), die viel zu geringe Frist bis zu den ersten möglichen Terminen (11.5.) und der Mangel an genaueren Bestimmungen zum Prüfungstermin sind Zeugnisse eines schwerwiegenden Versagens des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums, das an der Mitteilung ebenfalls beteiligt war.
Nun ist es fünf vor zwölf. Was das KM nun tun kann, um die Situation zu retten: die angesetzte Frist (30.4.) deutlich verlängern und den Kontakt zur Landesstudierendenvertretung und den Hochschulen suchen, um gemeinsam mit allen Beteiligten zu fairen Lösungen zu gelangen.