Pressemitteilung: Keine Nachteile bei Corona-Staatsexamina im Lehramt!

Die Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg hat am 03.05. einen Forderungskatalog zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die mündlichen Staatsexamina, wissenschaftlichen Prüfungen etc. der Lehramtsstudiengänge verabschiedet.

Hier die wichtigsten Forderungen:

Die Landesstudierendenvertretung fordert, dass

  • alle Studierenden mit Kind, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten!
  • die Studierenden die Festlegung des Prüfungstermins mitbestimmen können!
  • eine neutrale Person als Vorsitzende an den mündlichen und praktischen Prüfungen teilnimmt, ohne dadurch die Terminfindung zu verzögern!
  • das Kultusministerium die Hochrechnung der bisherigen Noten den Studierenden als Option freistellt!
  • die Frist für die wissenschaftlichen Arbeiten flexibel und in Abhängigkeit vom Zugang zu Bibliotheken und Laboren gehandhabt wird!

Durch die aktuelle Corona-bedingte Situation stehen viele Staatsexamenskandidat*innen vor großen Problemen beim Abschluss ihres Studiums: Labore und Bibliotheken, die sowohl zur Literaturbeschaffung als auch als Lernort dienen, sind geschlossen, Dozent*innen teils schwer erreichbar. Gleichzeitig treffen Studierende auch die allgemeinen Folgen der Krise: Verdienstmöglichkeiten fallen aus, mit großer Wucht hat die zusätzliche Care-Arbeit in verschiedenen Bereichen eingeschlagen.

Als wäre das noch nicht genug, hat die Informationspolitik des Kultusministeriums (KM) große Verunsicherung und Sorge unter den Examenskandidat*innen ausgelöst. Am 24.04. wurde den meisten Studierenden (einigen sogar noch später) mitgeteilt, dass sie sich bis 30.04. entscheiden sollen, ob sie ihre Prüfung im Sommersemester (11.05.-31.07.) absolvieren oder den Herbsttermin in Anspruch nehmen wollen. Da das KM aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Anfragen offenbar einsehen musste, dass diese Frist zu kurzfristig war, wurde sie letztlich auf den 06.05. verschoben.

Die Vorgaben des KM zielen darauf ab, den Interessen aller Studierenden gerecht zu werden, und wir erkennen darin eine studierendenfreundliche und wohlgesonnene Intention. Ein Teil der Studierenden möchte möglichst früh, ein anderer Teil möglichst spät oder erst im Herbst geprüft werden. Hieraus resultiert der lange Prüfungszeitraum und die Möglichkeit, die mündliche Prüfung auf den Herbsttermin zu verschieben. Auch die Notwendigkeit einer*s vom KM gestellten Vorsitzenden wird zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung innerhalb der Hochschulen ausgesetzt.

Leider ergeben sich aus den Vorgaben des KM nicht nur Lösungen, sondern auch Probleme: Studierende müssen sich ohne Kenntnis des Prüfungstermins oder eines eng umgrenzten Prüfungszeitraums für oder gegen eine Prüfung während des Sommersemesters entscheiden. Ihnen wird zudem nach bisherigem Stand eine dritte neutrale Person als Vorsitzende vorenthalten. Wie sich die Schließung der Bibliotheken auf die Anmelde- und Abgabefrist der wissenschaftlichen Arbeit auswirkt, ließ das KM unbeantwortet. Es müssen für alle Staatsexamenskandidat*innen Lösungen gefunden werden, ihr Studium abzuschließen. Wer das Glück hatte, die letzten Wochen weiter lernen zu können, sollte die Prüfung antreten dürfen und nicht durch einen plötzlichen pauschalen Wechsel, wie in Mecklenburg-Vorpommern jetzt für Mai angekündigt, einige Monate umsonst gearbeitet haben, um nun eine Ausgleichsleistung in anderem Format erbringen zu müssen. Gleichzeitig kann den vielen Härten nur durch Flexibilisierung und Entgegenkommen des Kultusministeriums Abhilfe verschafft werden. Deshalb hat die Landesstudierendenvertretung den Forderungskatalog erstellt, in dem auch auf noch anstehende Probleme wie die Herbstprüfungen und den Übergang ins Referendariat eingegangen wird, die in der öffentlichen Debatte momentan nicht thematisiert werden, aber für die zur Entlastung der Studierenden ebenfalls möglichst schnell Lösungen gefunden und kommuniziert werden müssen.

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