Mitmachen

Vielen Dank für dein Interesse, dich bei der Landesstudierendenvertretung BW zu beteiligen. Damit trägst du deinen Teil dazu bei, den Studierenden in Baden-Württemberg eine Stimme zu geben.

Es gibt bei uns verschiedene Möglichkeiten, mitzuarbeiten:

… im Vorstand der Landesstudierendenvertretung bist du eines unserer bis zu 5 Sprecher:innen. Du koordinierst die exekutive Arbeit und vertrittst die 380.000 Studierenden gegenüber Politik und Gesellschaft. Du bist verantwortlich für die operative Arbeit der Landesstudierendenvertretung und bist Teil der öffentlichen Vertretung!

Derzeit haben wir 2 Vakanzen

… im Präsidium der Landesstudierendenvertretung bist du verantwortlich für die Ausrichtung der Landesastenkonferenz, die alle 6 Wochen stattfindet. Du leitest die Sitzung und bist zuständig für die Veröffentlichung der Protokolle. Der/die Präsident:in wird unterstützt von bis zu zwei Stellvertreter:innen.

Derzeit suchen wir 2 stellv. Präsident:innen

… als Referent:in bist du zuständig in einem jeweiligen Themengebiet der studentischen Hochschulpolitik. Du kannst frei entscheiden, welche Projekte du verfolgen möchtest. Aber auch da bist du an den Beschlüssen der LAK gebunden.

Derzeit suchen wir Referent:innen für folgende Referate: Internationales

… als Arbeitskreissprecher:in (AK-Sprecher:in) bist du verantwortlich für ein zeitlich absehbar begrenztes Projekt. Die Arbeit ist ähnlich frei gestaltbar wie bei den Referent:innen, wobei deine Amtszeit mit Beendigung des Projekts endet.

Derzeit suchen wir keine AK-Sprecher:innen. Wir freuen uns aber, sofern du Ideen hast, welche Themen wir behandeln können. Dies gilt auch für die Referate!

Uns ist deine Zeit sehr wertvoll. Auch soll soziales Engagement nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Deswegen besteht bei uns auch die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung (bis 250 Euro/im Monat) bei uns für die Arbeit zu beantragen. Der Erfolg und die Höhe der Auszahlung sind abhängig vom Aufwand und der Verantwortung. Diese werden wir vertraulich im Vorstand behandeln. Dafür benötigen wir eine tabellarische Aufstellung der Tätigkeit/zeitlichen Umfang.

(Fahrtkosten/Übernachtungs-)Kosten, die durch die Arbeit bei uns entstehen, werden natürlich erstattet.