Land erfüllt Forderung der LaStuVe: Kita-Notbetreuung für Kinder von Studierenden

Die Landesstudierendenvertretung hatte zum Abschluss ihrer politischen Arbeit im alten Jahr auf ein weiteres Bedürfnis von betroffenen Studierenden reagiert und am 31.12.2020 die Landesregierung darum ersucht, Studierende mit Kind in den Kreis der zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in den Kindertagesstätten berechtigten Personengruppen aufzunehmen in Anbetracht des bereits zu Jahresende absehbaren Verlängerung des Lockdowns und der damit in Verbindung stehenden anhaltenden Schließung der Schulen und Kitas.

Am 06.01.2021 gab die Regierung in einer Pressemitteilung bekannt,

[…] dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach den Weihnachtsferien: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

In der ebenfalls neu veröffentlichten Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Kitas heißt es präzisierend:

Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

– die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und

– sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.

Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an

210106_Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Wir begrüßen diese Entscheidung, danke für die gebotene schnelle Umsetzung und hoffen, dass dies den Studierenden im Land mit eigenem Nachwuchs eine zusätzliche Hilfestellung bei der Bewältigung der besonders herausfordernden Studiensituation ist.

Das Schreiben der Landesstudierendenvertretung ist hier zu finden:

https://lastuve-bawue.de/wp-content/uploads/2021/01/20201231_anspruch_auf_notbetreuung_der_kinder_von_studierenden_km.pdf

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