Hochschulfinanzierungsvereinbarung III: Landesstudierendenvertretung kritisiert mangelnde Beteiligung und fehlende Berücksichtigung studentischer Interessen

Stuttgart, 2. April 2025 – Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg war heute bei der feierlichen Unterzeichnung der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (HoFV III) durch ihren Vorstand vertreten. Bei den Verhandlungen wurde sie jedoch nicht einbezogen. Mit Bedauern mussten die Vorstandsmitglieder heute auf dem Festakt feststellen, dass in den Redebeiträgen jegliche kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der Vereinbarung fehlten.

Die HoFV III sieht nach einer Nullrunde im Jahr 2026 ab dem Jahr 2027 eine jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen bei den Sachmitteln um 3,5 % und bei den Personalmitteln um Tarifsteigerungen und um 0,7 % vor. Angesichts steigender Kosten und der Tatsache, dass auch aus Sachmitteln Personal finanziert wird, genügen die Steigerungen nicht, um die derzeitige Qualität von Lehre und Forschung aufrechtzuerhalten. Es besteht die Gefahr, dass Stellen abgebaut und das Lehrangebote reduziert werden müssen, was die Studienbedingungen verschlechtert und die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte gefährdet.

Die Landesstudierendenvertretung fordert eine angemessene Beteiligung der Studierendenvertretungen an zukünftigen Verhandlungen sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hochschulen, um die Qualität von Studium und Lehre in Baden-Württemberg langfristig zu sichern.