Neben der Zusammenstellung des Forderungskatalogs zum Wintersemester 2020/2021 erachtet es die Landesstudierendenvertretung als geboten, der Landesrektor*innenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten gesondert ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem sie um die Etablierung von studierendenfreundlichen Lösungen und insbesondere die landesweit möglichst einheitliche Einführung von Freiversuchen bei Prüfungen in den von Corona beeinträchtigten Semestern bittet.
Studierenden soll die Möglichkeit gegeben werden einen weiteren Versuch je Prüfung zu erhalten. Eine im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 nicht bestandene Klausur oder andere Prüfungsleistung soll als nicht unternommen zählen.
Während in manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern der Freiversuch bereits lange etabliert ist, scheint man sich in Baden-Württemberg nicht einig oder sicher zu sein. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Esslingen, Mannheim, Aalen, Ravensburg-Weingarten und Heilbronn haben allerdings bereits eine Freiversuchsregelung umgesetzt. In den meisten Fällen haben hier die Studierendenvertretungen entsprechende Anträge zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen, welche von den Hochschulleitungen unterstützt wurden, erfolgreich in die Senate eingebracht.
Die Universitäten des Landes müssen hier nachziehen!