Die Landesstudierendenvertretung, die Studierendenschaft der Universität Tübingen, die GEW/ver.di-Hochschulgruppe Tübingen, die Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) und das Bündnis TV Stud laden im Rahmen der Kampagne „Keine Ausnahme!“ ein zu einer Online-Veranstaltung am Dienstag, den 15.06.2021 ab 18 Uhr.
Ihr arbeitet als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft oder als Tutor*in an der Hochschule? Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind an der Hochschule nicht wegzudenken. Dabei zählen sie finanztechnisch noch nicht einmal als Personal, sondern sind Teil der Sachmittel. Auch einen Tarifvertrag für Hilfskräfte gibt es deutschlandweit nur in Berlin, in allen anderen Bundesländern gelten nur die gesetzlichen Mindeststandards. Aber was genau ist dort eigentlich geregelt? Welche Tätigkeiten sind für euch als Hilfskräfte überhaupt zulässig? Und: Habt ihr Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Müsst ihr eure Stunden nachholen, wenn ihr krank wart? Diese und andere Fragen sind Thema der Online-Veranstaltung „Deine Rechte als Hilfskraft“, zu der wir euch am Dienstag, den 15.06.2021 ab 18 Uhr zur Online-Veranstaltung einladen.
Mit Marco Unger von der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Baden-Württemberg haben wir einen ausgewiesenen Kenner der Materie als Referenten gewonnen; im Anschluss an Marcos Vortrag besteht Gelegenheit zu Fragen und Diskussion.